Insolvenzbekanntmachung
Beta GT Holding GmbH
Starnberg
Das Amtsgericht Weilheim i. OB hat zur Beta GT Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 2 IN 319/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Weilheim i. OB
- Aktenzeichen
- 2 IN 319/26
- Registerbezug
- München, HRB 262569
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 06.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 319/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beta GT Holding GmbH, Oberfeld 36, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Pfunder Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 262569
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Barckhaus Rechtsanwälte PartG mbB, Barckhausstraße 10, 60325 Frankfurt, Gz.: Az: BA 0547-26
hat die Schuldnerin am 06.10.2026 beantragt, das Insolvenzverfahren mit Zustimmung der Gläubiger (§ 213 InsO) einzustellen.
Die Insolvenzgläubiger können binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Antrag erheben. Die Bekanntmachung gilt gem. § 9 InsO als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Antrag sowie die zustimmende Erklärung des Gläubigers sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Weilheim i.OB - Insolvenzabteilung - zur Einsichtnahme durch die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 06.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beta GT Holding GmbH, Oberfeld 36, 82319 Starnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Pfunder Michael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 262569
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Barckhaus Rechtsanwälte PartG mbB, Barckhausstraße 10, 60325 Frankfurt, Gz.: Az: BA 0547-26
hat die Schuldnerin am 06.10.2026 beantragt, das Insolvenzverfahren mit Zustimmung der Gläubiger (§ 213 InsO) einzustellen.
Die Insolvenzgläubiger können binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Antrag erheben. Die Bekanntmachung gilt gem. § 9 InsO als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Antrag sowie die zustimmende Erklärung des Gläubigers sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Weilheim i.OB - Insolvenzabteilung - zur Einsichtnahme durch die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 06.10.2026