Sicherungsmaßnahme

Beschichtungs-Systeme Justenhofen GmbH

Mülheim an der Ruhr

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Beschichtungs-Systeme Justenhofen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.02.2022, Aktenzeichen 64 IN 9/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 9/22
Registerbezug
Duisburg, HRB 21059
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
16.02.2022
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 9/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 21059 eingetragenen Beschichtungs-Systeme Justenhofen GmbH, Duisburger Straße 385, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Jürgen Justenhofen, Essener Straße 105, 45470 Mülheim an der Ruhr

Geschäftszweig: Vertrieb von Beschichtungssystemen, vorwiegend von Industrieböden und Gewerbeflächen

ist am 14.02.2022, um 11:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Tim Kölling, Friedrichstr. 24, 45468 Mülheim an der Ruhr bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

64 IN 9/22
Amtsgericht Duisburg, 14.02.2022

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme