Aufhebung des Verfahrens

Bernie-Reisen GmbH

Lippstadt

Das Amtsgericht Paderborn hat zur Bernie-Reisen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.02.2026, Aktenzeichen 97 IN 174/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
97 IN 174/25
Registerbezug
Paderborn, HRB 12689
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.02.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Durchführung von Busreisen, Linien- und Gelegenheitsverkehr, Vermietung von Reise- und Kleinbussen, Anmietverkehr, deren Vermittlung und Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die dazu geeignet sind, den Geschäftszweck direkt oder indirekt zu fördern.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 174/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12689 eingetragenen Bernie-Reisen GmbH, Oechtringhauser Str. 15, 59558 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Berensmeier, Oechtringhauser Str. 15, 59558 Lippstadt

wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

97 IN 174/25
Amtsgericht Paderborn, 20.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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