Sicherungsmaßnahme
Bernhard & Reiner GmbH
Großrosseln
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Bernhard & Reiner GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.06.2026, Aktenzeichen 111 IN 34/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 111 IN 34/26
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 75407
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 18.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Dennis B. Blank
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 34/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 75407 eingetragenen Bernhard & Reiner GmbH, Industriestraße 3, 66352 Großrosseln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Herget,
ist am 17.06.2026, um 14:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
111 IN 34/26
Amtsgericht Saarbrücken, 17.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 75407 eingetragenen Bernhard & Reiner GmbH, Industriestraße 3, 66352 Großrosseln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Herget,
ist am 17.06.2026, um 14:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
111 IN 34/26
Amtsgericht Saarbrücken, 17.06.2026