Aufhebung des Verfahrens
Bernhard Breitenbach e. K.
Veitsbronn
Das Amtsgericht Fürth hat zur Bernhard Breitenbach e. K. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.12.2025, Aktenzeichen IN 115/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 115/24
- Registerbezug
- Fürth, HRA 11441
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.12.2025
- Rechtsform
- e.K.
- Insolvenzverwalter
- Patrick Meyerle
Veröffentlichungstext
IN 115/24
In Sachen
Bernhard Breitenbach
wg. Unternehmensinsolvenz
Beschluss
1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird auf Antrag des Schuldners aufgehoben.
2. Der bisherige Sachwalter wird zum Insolvenzverwalter bestellt.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Patrick Meyerle
PLUTA Niederlassung Nürnberg
Ostendstr. 100, 90482 Nürnberg.
3. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, zur Verwaltung der Masse Sonderkonten bei inländischen Kreditinstituten einzurichten.
Gründe:
Mit Beschluss vom 20.06.2024 wurde die Eigenverwaltung in dem Insolvenzverfahren angeordnet. Mit Schreiben vom 17.11.2025 beantragte der Schuldner die Aufhebung der Eigenverwaltung.
Der bisherige Sachwalter wurde zu dem Antrag gehört. Er hat sich zur Übernahme des Amts des Insolvenzverwalters bereit erklärt.
Daher war entsprechend § 272 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 InsO Beschluss zu fassen.
Amtsgericht Fürth am 03.12.2025
In Sachen
Bernhard Breitenbach
wg. Unternehmensinsolvenz
Beschluss
1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird auf Antrag des Schuldners aufgehoben.
2. Der bisherige Sachwalter wird zum Insolvenzverwalter bestellt.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Patrick Meyerle
PLUTA Niederlassung Nürnberg
Ostendstr. 100, 90482 Nürnberg.
3. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, zur Verwaltung der Masse Sonderkonten bei inländischen Kreditinstituten einzurichten.
Gründe:
Mit Beschluss vom 20.06.2024 wurde die Eigenverwaltung in dem Insolvenzverfahren angeordnet. Mit Schreiben vom 17.11.2025 beantragte der Schuldner die Aufhebung der Eigenverwaltung.
Der bisherige Sachwalter wurde zu dem Antrag gehört. Er hat sich zur Übernahme des Amts des Insolvenzverwalters bereit erklärt.
Daher war entsprechend § 272 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 InsO Beschluss zu fassen.
Amtsgericht Fürth am 03.12.2025