Forderungsprüfung

Bernd Fath Transport-GmbH

Wiesloch

Das Amtsgericht Heidelberg hat zur Bernd Fath Transport-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 80 IN 48/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Heidelberg
Aktenzeichen
80 IN 48/24
Registerbezug
Mannheim, HRB 715904
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
03.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2012
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Durchführung von genehmigungsfreien Transporten aller Art.
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

80 IN 48/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bernd Fath Transport-GmbH, Sinsheimer Straße 20, 69168 Wiesloch, vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Fath und Nico Fath
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 715904
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt, Gz.: 62372-23/pl/sne/FDKO

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 38 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.01.2027 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 30.10.2026
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