Sicherungsmaßnahme
Bernd Dirks GmbH
Billerbeck
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Bernd Dirks GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.05.2024, Aktenzeichen 71 IN 30/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 71 IN 30/24
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 1803
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.05.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Carsten M. Wirth
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 30/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB1803 eingetragenen Bernd Dirks GmbH, Beerlager Str. 20, 48727 Billerbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Dirks, Weihgarten 2, 48727 Billerbeck
ist am 27.05.2024, um 10:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Carsten M. Wirth, Schorlemer Straße 26, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
71 IN 30/24
Amtsgericht Münster, 27.05.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB1803 eingetragenen Bernd Dirks GmbH, Beerlager Str. 20, 48727 Billerbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Dirks, Weihgarten 2, 48727 Billerbeck
ist am 27.05.2024, um 10:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Carsten M. Wirth, Schorlemer Straße 26, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
71 IN 30/24
Amtsgericht Münster, 27.05.2024