Vergütungsfestsetzung

Berkenkamp + Wüllner GmbH + Co. KG

Bad Salzuflen

Das Amtsgericht Detmold hat zur Berkenkamp + Wüllner GmbH + Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.02.2026, Aktenzeichen 50 IN 17/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
50 IN 17/26
Registerbezug
Lemgo, HRA 2180
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
20.02.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 17/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 2180 eingetragenen Berkenkamp + Wüllner GmbH + Co. KG, Am Lockhausenbaum 2, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2264 eingetragene Berkenkamp + Wüllner Verwaltungs-GmbH GmbH, Am Lockhausenbaum 2, 32107 Bad Salzuflen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Wepner und Herrn Jürgen Wolf

ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt worden, zum Zwecke der Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin und der Erhaltung der Masse Masseverbindlichkeiten mit Wirkung für und gegen die künftige Insolvenzmasse in Höhe von bis zu 110.000 EUR für die zur Geschäftsfortführung erforderlichen Rechtsgeschäfte in folgenden Geschäftsbereichen zu begründen:
a.) Allgemeine Sachkosten, d. h. Wareneineinkauf, Verbrauchsmaterialien und Fremdleistungen einschließlich Lizenzen;
b.) Verpflichtung zu Lieferungen und Leistungen nach Verfahrenseröffnung aufgrund von Vorkassezahlungen im Eröffnungsverfahren;
c.) Inanspruchnahme von allgemeinen Dienstleistungen, insbesondere Strom, Telefon, Gas, Wasser, Versicherungen und EDV;
d.) Inanspruchnahme von besonderen Dienstleistungen, insbesondere Reparaturen und Instandhaltungen, Steuer- und Rechtsberatung, Inventarisierung, Bewertung, Geschäftsführung und Verfahrenskosten;
e.) Miete, Leasing oder Nutzungsentschädigungen;
f.) Personalkosten, insbesondere Löhne und Gehälter, soweit diese nicht über das Insolvenzgeld gedeckt sind.
Gründe:
Die vorstehende Anordnung dient der Fortführung des Geschäftsbetriebes und des Erhaltes der Insolvenzmasse. Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wird seit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung am 17.02.2026 unter der Aufsicht der vorläufigen Verwalters fortgeführt.
Ohne eine entsprechende Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten wäre eine Aufrechterhaltung und Fortführung des Geschäftsbetriebes nicht gewährleistet, da Lieferanten die Belieferung ohne Vorkasse von der Sicherheit abhängig machen, dass ihre Vergütungen aus der späteren Insolvenzmasse als Masseverbindlichektein bezahlt werden. Die Ermächtigung ist vor diesem Hintergrund für die Fortführung des Betriebs und Sicherung der Masse bis zur Verfahrenseröffnung erforderlich.
Das freie Guthaben auf dem Konto beträgt aktuell rund 57.000 Euro; darüber hinaus ist bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Zahlungseingängen in Höhe von rund 430.000 Euro zu rechnen. Der Ausgleich der benannten Masseverbindlichkeiten ist damit gesichert.
50 IN 17/26
Amtsgericht Detmold, 20.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten