Insolvenzbekanntmachung
Berkana GmbH
Garbsen
Das Amtsgericht Hannover hat zur Berkana GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 904 IN 58/25 - 0 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 904 IN 58/25 - 0 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 223154
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 08.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Vermittlung und Verwaltung von Personal, allgemeine Verwaltungstätigkeiten, die Erbringung von Dienstleistungsarbeiten in der Verpackung und Logistik sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Termine und Fristen
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- Stichtag anstelle der Gläubigerversammlung (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
904 IN 58/25 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berkana GmbH, Rathausplatz 11, 30823 Garbsen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 223154), vertr. d.: Klara Merkel, Garbsen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 07.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 148,62 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 07.10.2026
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 07.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 148,62 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 07.10.2026