Sicherungsmaßnahme
Bergische Intensivpflege GmbH
Wuppertal
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Bergische Intensivpflege GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.05.2026, Aktenzeichen 507 IN 16/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 507 IN 16/26
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 29847
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Robert Fliegner
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 16/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Bergische Intensivpflege GmbH, Wiedenkamper Str. 1, 42719 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Joosten, Wiedenkamper Str. 1, 42719 Solingen
ist am 04.05.2026, um 10:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Robert Fliegner, Grünewalder Str. 29-31, 42657 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
507 IN 16/26
Amtsgericht Wuppertal, 04.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Bergische Intensivpflege GmbH, Wiedenkamper Str. 1, 42719 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Joosten, Wiedenkamper Str. 1, 42719 Solingen
ist am 04.05.2026, um 10:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Robert Fliegner, Grünewalder Str. 29-31, 42657 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
507 IN 16/26
Amtsgericht Wuppertal, 04.05.2026