Sicherungsmaßnahme
Bergische Edelstahlwerke GmbH
Engelskirchen
Das Amtsgericht Köln hat zur Bergische Edelstahlwerke GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.04.2026, Aktenzeichen 70a IN 38/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 38/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 121860
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Martin Plappert
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 38/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 121860 eingetragenen Bergische Edelstahlwerke GmbH, Dörrenberger Weg 2, 51766 Engelskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Wanders, Dörrenberger Weg 2, 51766 Engelskirchen
Geschäftszweig: die Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Stahl sowie Stahlprodukten
ist am 20.04.2026, um 19:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Martin Plappert, Hammerweg 3, 51766 Engelskirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 38/26
Amtsgericht Köln, 09.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 121860 eingetragenen Bergische Edelstahlwerke GmbH, Dörrenberger Weg 2, 51766 Engelskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Wanders, Dörrenberger Weg 2, 51766 Engelskirchen
Geschäftszweig: die Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Stahl sowie Stahlprodukten
ist am 20.04.2026, um 19:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Martin Plappert, Hammerweg 3, 51766 Engelskirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 38/26
Amtsgericht Köln, 09.02.2026