Eröffnung des Verfahrens
Berger Street Food UG (haftungsbeschränkt)
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der Berger Street Food UG (haftungsbeschränkt) das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 03.07.2026, Aktenzeichen 810 IN 42/26 B-2-8.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 42/26 B-2-8
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 138423
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 03.07.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
810 IN 42/26 B-2-8 Am 01.07.2026 um 09:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren Berger Street Food UG (haftungsbeschränkt), Berger Straße 104, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 138423), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Nermin Sahin, c/o Bussche, Sahin, Bülow Rechtsanwälte, NEUE MAINZER STRAßE 8, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 04 71 16 0, Fax: 069/ 97 54 61 94, E-Mail: FRANKFURT@BSB-INSO.DE
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 21.09.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 05.10.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.07.2026
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 21.09.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 05.10.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.07.2026