Forderungsprüfung
Berg & Sport Zeitler UG (haftungsbeschränkt)
Marktoberdorf
Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) hat zur Berg & Sport Zeitler UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.05.2026, Aktenzeichen IN 499/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kempten (Allgäu)
- Aktenzeichen
- IN 499/23
- Registerbezug
- Kempten (Allgäu), HRB 16602
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 13.05.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Sportfachhandel, Einzelhandelsgeschäft mit zugehörigem Online-Shop, Verkauf auch auf diversen Online-Plattformen
Veröffentlichungstext
IN 499/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berg & Sport Zeitler UG (haftungsbeschränkt), Wiesenstraße 48, 87616 Marktoberdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Kämpfer Tino Hanno Karl
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRB 16602
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 12.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19 - 22 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 12.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berg & Sport Zeitler UG (haftungsbeschränkt), Wiesenstraße 48, 87616 Marktoberdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Kämpfer Tino Hanno Karl
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRB 16602
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 12.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19 - 22 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 12.05.2026