Sicherungsmaßnahme

Berater Team Kommunal Lutz Weber UG (haftungsbeschränkt)

Naumburg (Saale)

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur Berater Team Kommunal Lutz Weber UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2025, Aktenzeichen 59 IN 68/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 68/25
Registerbezug
Stendal, HRB 24697
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
15.10.2025
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Michael Bleek

Veröffentlichungstext

59 IN 68/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Berater Team Kommunal Lutz Weber UG (haftungsbeschränkt), Badstraße 11, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRB 24697), vertr. d.: Lutz Weber, Domburg-Camburg, (Geschäftsführer), ist am 14.10.2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Bleek, Untere Eichstädtstraße 24, 04299 Leipzig, Tel.: 0341/86968801, Fax: 0341/86968802, E-Mail: info@sbf-rechtsanwaelte.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 14.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Abweisung mangels Masse
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Sicherungsmaßnahme