Sicherungsmaßnahme

Bentrup Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Ascheberg

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Bentrup Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2025, Aktenzeichen 85 IN 53/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
85 IN 53/25
Registerbezug
Coesfeld, HRB 10539
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
18.09.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Eric Coordes
Im Handelsregister seit
2007
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und von Vermögen und Beteiligungen der Gesellschafter, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung für Personengesellschaften und deren Geschäftsführung.
Branchenindikator
Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 53/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10539 eingetragenen Bentrup Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, An der Vogelrute 43, 59387 Ascheberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Bentrup, An der Vogelrute 31, 59387 Ascheberg

ist am 17.09.2025, um 09:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Eric Coordes, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

85 IN 53/25
Amtsgericht Münster, 17.09.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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