Forderungsprüfung
Benkat GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Benkat GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.07.2025, Aktenzeichen 36b IN 3293/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36b IN 3293/17
- Registerbezug
- Berlin, HRB 164925
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 11.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36b IN 3293/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Benkat GmbH, Unter den Eichen 74, 12205 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Tatjana Manuela Flinder
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 164925
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 10.07.2025 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 24.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.08.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Benkat GmbH, Unter den Eichen 74, 12205 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Tatjana Manuela Flinder
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 164925
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 10.07.2025 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 24.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.08.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.07.2025