Aufhebung des Verfahrens

BenjoCare GmbH

Hagen

Das Amtsgericht Hagen hat zur BenjoCare GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.06.2026, Aktenzeichen 106 IN 56/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
106 IN 56/22
Registerbezug
Hagen, HRB 11191
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
19.06.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dorothee Madsen
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Erbringung von ambulanten Pflegedienstleistungen

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 56/22

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11191 eingetragenen BenjoCare GmbH, Frankfurter Straße 38, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin-Aleander van Damme, Klagebach 60, 58579 Schalksmühle

Insolvenzverwalterin: Dorothee Madsen, Lübkestr. 3, 44141 Dortmund

wird heute, am 18.06.2026, um 8:25 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

106 IN 56/22
Amtsgericht Hagen, 18.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
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