Sicherungsmaßnahme
beniro Deutschland GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur beniro Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.08.2022, Aktenzeichen 70a IN 173/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 173/22
- Registerbezug
- Köln, HRB 52125
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.08.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 173/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 52125 eingetragenen beniro Deutschland GmbH, Carlswerk, Gebäude 43 (Drahtlager), Schanzenstr. 6 - 20, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jean-Pierre Ulrich, Schanzenstr. 6 - 20, 51063 Köln
Geschäftszweig: der Vertrieb und die Beratung im Bereich von Sport- und Therapiegeräten, Gesundheitsprodukten und weiteren Wirtschaftsgütern sowie die Produktion von Sport- und Therapiegeräten
ist am 02.08.2022, um 13:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Mechtihild Greve, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70a IN 173/22
Amtsgericht Köln, 02.08.2022
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 52125 eingetragenen beniro Deutschland GmbH, Carlswerk, Gebäude 43 (Drahtlager), Schanzenstr. 6 - 20, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jean-Pierre Ulrich, Schanzenstr. 6 - 20, 51063 Köln
Geschäftszweig: der Vertrieb und die Beratung im Bereich von Sport- und Therapiegeräten, Gesundheitsprodukten und weiteren Wirtschaftsgütern sowie die Produktion von Sport- und Therapiegeräten
ist am 02.08.2022, um 13:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Mechtihild Greve, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70a IN 173/22
Amtsgericht Köln, 02.08.2022