Sicherungsmaßnahme

BENGO Transporte GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur BENGO Transporte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.05.2022, Aktenzeichen 67a IN 101/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 101/22
Registerbezug
Hamburg, HRB 172186
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
17.05.2022
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Christoph Morgen
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 101/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172186 eingetragenen BENGO Transporte GmbH, Lademannbogen 21-23, 22339 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohamed Miladi

ist am 16.05.2022, um 11:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 101/22
Amtsgericht Hamburg, 16.05.2022

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme