Sicherungsmaßnahme
BENEL Food GmbH
Sankt Augustin
Das Amtsgericht Bonn hat zur BENEL Food GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.05.2026, Aktenzeichen 96 IN 101/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 101/26
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 14286
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 101/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14286 eingetragenen BENEL Food GmbH, Am Bahnhof 21, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Khalid El Morabit, Mittelstraße 110 , 53757 Sankt Augustin
Geschäftszweig: Großhandel mit Lebensmitteln sowie mit Gastronomiebedarf
ist am 15.05.2026, um 14:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Steuerberater Thomas Steger, Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 101/26
Amtsgericht Bonn, 15.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14286 eingetragenen BENEL Food GmbH, Am Bahnhof 21, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Khalid El Morabit, Mittelstraße 110 , 53757 Sankt Augustin
Geschäftszweig: Großhandel mit Lebensmitteln sowie mit Gastronomiebedarf
ist am 15.05.2026, um 14:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Steuerberater Thomas Steger, Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 101/26
Amtsgericht Bonn, 15.05.2026