Insolvenzbekanntmachung
Beljo & Moldzio GmbH
Landsberg am Lech
Das Amtsgericht Augsburg hat zur Beljo & Moldzio GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.07.2026, Aktenzeichen IN 1212/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- IN 1212/24
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 724197
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 23.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 1212/24
erlässt das Amtsgericht Augsburg am 08.07.2026 folgenden
Beschluss
Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuld-
nerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des In-
solvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten hiermit die Möglichkeit, innerhalb von
zwei Wochen
ab Zustellung dieses Beschlusses die Bereitschaft zur Zahlung eines Vorschusses zur De-
ckung der Verfahrenskosten in Höhe von
3.500,00 €
anzuzeigen.
Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesjustizkasse
Bamberg.
Wird der Vorschuss nicht innerhalb der Frist geleistet, wird der Antrag mangels Masse abgewie-
sen, § 26 Abs. 1 InsO.
1Gründe:
Dass das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des In-
solvenzverfahrens zu decken, ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten d. vom
Gericht beauftragten Sachverständigen Matthias Räupke vom 08.07.2026.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
erlässt das Amtsgericht Augsburg am 08.07.2026 folgenden
Beschluss
Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuld-
nerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des In-
solvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten hiermit die Möglichkeit, innerhalb von
zwei Wochen
ab Zustellung dieses Beschlusses die Bereitschaft zur Zahlung eines Vorschusses zur De-
ckung der Verfahrenskosten in Höhe von
3.500,00 €
anzuzeigen.
Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesjustizkasse
Bamberg.
Wird der Vorschuss nicht innerhalb der Frist geleistet, wird der Antrag mangels Masse abgewie-
sen, § 26 Abs. 1 InsO.
1Gründe:
Dass das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des In-
solvenzverfahrens zu decken, ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten d. vom
Gericht beauftragten Sachverständigen Matthias Räupke vom 08.07.2026.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.