Forderungsprüfung

BEK Autohaus Oberland GmbH

Oettersdorf

Das Amtsgericht Gera hat zur BEK Autohaus Oberland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.07.2025, Aktenzeichen 8 IN 35/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Gera
Aktenzeichen
8 IN 35/21
Registerbezug
Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 210649
Bundesland
Thüringen
Veröffentlichung
09.07.2025
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

8 IN 35/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BEK Autohaus Oberland GmbH, Löhmaer Weg 43, 07907 Oettersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Arthur Krings
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 210649
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte pkl Kulzer, Glashütter Straße 101 a, 01277 Dresden
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 ff. erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 29.08.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 04.07.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme