Sicherungsmaßnahme

Beisser Gebrüder GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Beisser Gebrüder GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.02.2026, Aktenzeichen 67a IN 49/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 49/26
Registerbezug
Hamburg, HRB 31296
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
16.02.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Dietmar Penzlin

Veröffentlichungstext

67a IN 49/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Beisser Gebrüder GmbH, Import und Export von Fleisch und Fleischprodukten sowie deren Be- und Verarbeitung, Ellerholzdamm 46, 20457 Hamburg (AG Hamburg, HRB 31296), vertr. d.: Liane Diesing, (Geschäftsführerin), ist am 16.02.2026 um 12:27 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg, bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hamburg, 16.02.2026

Datenschutzhinweise:
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Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Sicherungsmaßnahme