Forderungsprüfung
Beinstingel e.K., Peter
Oberleichtersbach
Das Amtsgericht Schweinfurt hat zur Beinstingel e.K., Peter eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.09.2026, Aktenzeichen IN 61/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 61/24
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRA 9241
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 22.09.2026
- Rechtsform
- e.K.
Veröffentlichungstext
IN 61/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beinstingel Peter, geboren am 27.06.1956, Untere Flur 29, 97789 Oberleichtersbach
Inhaber der Overnight Kurier, Schondra, Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 9241
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Cornea Franz Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berliner Platz 10, 97080 Würzburg, Gz.: 052205-2024
1. Die Prüfung der bis 16.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 22.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beinstingel Peter, geboren am 27.06.1956, Untere Flur 29, 97789 Oberleichtersbach
Inhaber der Overnight Kurier, Schondra, Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 9241
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Cornea Franz Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berliner Platz 10, 97080 Würzburg, Gz.: 052205-2024
1. Die Prüfung der bis 16.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 22.09.2026