Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Beier Systeme GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Beier Systeme GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 36b IN 4406/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36b IN 4406/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 58203
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 14.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1996
- Stammkapital
- 50.000 DM (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Softwareentwicklung, Netzwerkinstallation und IT-Beratung, Planung, Beratung, Installation und der Verkauf von Elektroinstallationen und -anlagen sowie sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen.
Veröffentlichungstext
36b IN 4406/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beier Systeme GmbH, Gottlieb-Dunkel-Straße 25, 12099 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tommy Beier,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 58203 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 12.10.2026 beschlossen:
Die Mindestvergütung gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV bei einer Anzahl von neunzehn Gläubigern und Auslagen gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden nebst Umsatzsteuer gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beier Systeme GmbH, Gottlieb-Dunkel-Straße 25, 12099 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tommy Beier,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 58203 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 12.10.2026 beschlossen:
Die Mindestvergütung gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV bei einer Anzahl von neunzehn Gläubigern und Auslagen gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden nebst Umsatzsteuer gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.10.2026