Sicherungsmaßnahme

Behinderten-Sportgemeinschaft Essen e.V. -Gemeinschaft für Rehabilitations- und Behindertensport-

Essen

Das Amtsgericht Essen hat zur Behinderten-Sportgemeinschaft Essen e.V. -Gemeinschaft für Rehabilitations- und Behindertensport- eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.08.2023, Aktenzeichen 163 IN 86/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
163 IN 86/23
Registerbezug
Essen, VR 1336
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
28.08.2023
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Frauke Heier

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 86/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Essen unter VR 1336 eingetragenen Verein Behinderten-Sportgemeinschaft Essen e.V. -Gemeinschaft für Rehabilitations- und Behindertensport-, Weberstr. 28, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Aido Pieli, Weberstr. 28, 45127 Essen, Frau Jutta Wagner, Weberstr. 28, 45127 Essen und Herrn Dr. med. Lutz Tünnermann, Weberstr. 28, 45127 Essen

ist am 28.08.2023, um 11:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Frauke Heier, Haumannplatz 4, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

163 IN 86/23
Amtsgericht Essen, 28.08.2023

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme