Sicherungsmaßnahme
Behinderten-Sportgemeinschaft Essen e.V. -Gemeinschaft für Rehabilitations- und Behindertensport-
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur Behinderten-Sportgemeinschaft Essen e.V. -Gemeinschaft für Rehabilitations- und Behindertensport- eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.08.2023, Aktenzeichen 163 IN 86/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 163 IN 86/23
- Registerbezug
- Essen, VR 1336
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.08.2023
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Frauke Heier
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 86/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Essen unter VR 1336 eingetragenen Verein Behinderten-Sportgemeinschaft Essen e.V. -Gemeinschaft für Rehabilitations- und Behindertensport-, Weberstr. 28, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Aido Pieli, Weberstr. 28, 45127 Essen, Frau Jutta Wagner, Weberstr. 28, 45127 Essen und Herrn Dr. med. Lutz Tünnermann, Weberstr. 28, 45127 Essen
ist am 28.08.2023, um 11:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Frauke Heier, Haumannplatz 4, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
163 IN 86/23
Amtsgericht Essen, 28.08.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Essen unter VR 1336 eingetragenen Verein Behinderten-Sportgemeinschaft Essen e.V. -Gemeinschaft für Rehabilitations- und Behindertensport-, Weberstr. 28, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Aido Pieli, Weberstr. 28, 45127 Essen, Frau Jutta Wagner, Weberstr. 28, 45127 Essen und Herrn Dr. med. Lutz Tünnermann, Weberstr. 28, 45127 Essen
ist am 28.08.2023, um 11:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Frauke Heier, Haumannplatz 4, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
163 IN 86/23
Amtsgericht Essen, 28.08.2023