Forderungsprüfung
Begaj Bau GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Begaj Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.12.2024, Aktenzeichen 403 IN 88/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 88/22
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 33411
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 19.12.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Ausführung von Stahlverlegearbeiten, Maurer- und Betonarbeiten, Schalungsarbeiten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 88/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Begaj Bau GmbH, Karl-Heine-Straße 99, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33411
vertreten durch den Geschäftsführer Astrit Begaj
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 06.02.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 403 IN 88/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Begaj Bau GmbH, Karl-Heine-Straße 99, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33411
vertreten durch den Geschäftsführer Astrit Begaj
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 06.02.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.