Forderungsprüfung
BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH
Köln
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.07.2026, Aktenzeichen 502 IN 211/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 211/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 74668
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Verwaltung eigenen Vermögens, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung.
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 211/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 74668 eingetragenen BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH, Neustraße 16, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sabine Selman, Frau Elke Gentz und Frau Nurcan Ceran,
wird Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan sowie Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bestimmt auf
Donnerstag, 30.07.2026, 11:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.112.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, Düsseldorf niedergelegt.
besonderer Hinweis:
Die Entscheidung über die Bestätigung des Insolvenzplans kann bereits im Abstimmungstermin verkündet werden, ansonsten wird hierzu ein besonderer Termin bestimmt.
Unabhängig davon: gegen die Bestätigung des Insolvenzplans ist die sofortige Beschwerde der statthafte Rechtsbehelf. Neben weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen erfordert die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde, dass der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und dass der Beschwerdeführer bei der Abstimmung über den Plan gegen den Plan gestimmt hat.
502 IN 211/25
Amtsgericht Düsseldorf, 09.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 74668 eingetragenen BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH, Neustraße 16, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sabine Selman, Frau Elke Gentz und Frau Nurcan Ceran,
wird Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan sowie Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bestimmt auf
Donnerstag, 30.07.2026, 11:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.112.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, Düsseldorf niedergelegt.
besonderer Hinweis:
Die Entscheidung über die Bestätigung des Insolvenzplans kann bereits im Abstimmungstermin verkündet werden, ansonsten wird hierzu ein besonderer Termin bestimmt.
Unabhängig davon: gegen die Bestätigung des Insolvenzplans ist die sofortige Beschwerde der statthafte Rechtsbehelf. Neben weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen erfordert die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde, dass der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und dass der Beschwerdeführer bei der Abstimmung über den Plan gegen den Plan gestimmt hat.
502 IN 211/25
Amtsgericht Düsseldorf, 09.07.2026