Forderungsprüfung

BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH

Köln

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.07.2026, Aktenzeichen 502 IN 211/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 211/25
Registerbezug
Köln, HRB 74668
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.07.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2012
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung.
Branchenindikator
Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 211/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 74668 eingetragenen BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH, Neustraße 16, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sabine Selman, Frau Elke Gentz und Frau Nurcan Ceran,

wird Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan sowie Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bestimmt auf
Donnerstag, 30.07.2026, 11:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.112.

Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, Düsseldorf niedergelegt.

besonderer Hinweis:

Die Entscheidung über die Bestätigung des Insolvenzplans kann bereits im Abstimmungstermin verkündet werden, ansonsten wird hierzu ein besonderer Termin bestimmt.

Unabhängig davon: gegen die Bestätigung des Insolvenzplans ist die sofortige Beschwerde der statthafte Rechtsbehelf. Neben weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen erfordert die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde, dass der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und dass der Beschwerdeführer bei der Abstimmung über den Plan gegen den Plan gestimmt hat.

502 IN 211/25
Amtsgericht Düsseldorf, 09.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
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