Sicherungsmaßnahme
Beckumer Industrie- und Personalpoint GmbH
Beckum
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Beckumer Industrie- und Personalpoint GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.08.2020, Aktenzeichen 77 IN 36/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 77 IN 36/20
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB HRB 15628
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.08.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Stephan Michels
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 36/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 15628 eingetragenen Beckumer
Industrie- und Personalpoint GmbH, Lippborger Straße 221, 59269 Beckum,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rafl-Jürgen Hanswille,
Heddigermarkstr. 236, 59269 Beckum
ist am 03.08.2020, um 09:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee
8, 48147 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
77 IN 36/20
Amtsgericht Münster, 03.08.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 15628 eingetragenen Beckumer
Industrie- und Personalpoint GmbH, Lippborger Straße 221, 59269 Beckum,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rafl-Jürgen Hanswille,
Heddigermarkstr. 236, 59269 Beckum
ist am 03.08.2020, um 09:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee
8, 48147 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
77 IN 36/20
Amtsgericht Münster, 03.08.2020