Sicherungsmaßnahme
BECKSCHULTE GmbH
Havixbeck
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur BECKSCHULTE GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.07.2026, Aktenzeichen 83 IN 16/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 83 IN 16/26
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 17467
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Mike Westkamp
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 16/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17467 eingetragenen BECKSCHULTE GmbH, Lasbeck 45, 48329 Havixbeck, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Uwe Vennemann, Hollich 39, 48565 Steinfurt und Herrn Thorsten Beckschulte, Eichenweg 50, 48161 Münster
ist am 08.07.2026, um 09:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Alter Fischmarkt 21, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
83 IN 16/26
Amtsgericht Münster, 08.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17467 eingetragenen BECKSCHULTE GmbH, Lasbeck 45, 48329 Havixbeck, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Uwe Vennemann, Hollich 39, 48565 Steinfurt und Herrn Thorsten Beckschulte, Eichenweg 50, 48161 Münster
ist am 08.07.2026, um 09:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Alter Fischmarkt 21, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
83 IN 16/26
Amtsgericht Münster, 08.07.2026