Sicherungsmaßnahme

Becker Garten- und Landschaftsbau GmbH

Bergisch Gladbach

Das Amtsgericht Köln hat zur Becker Garten- und Landschaftsbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.05.2026, Aktenzeichen 70a IN 380/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 380/25
Registerbezug
Köln, HRB 47155
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
28.05.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1999
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Garten- und Landschaftsbau. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind, sowie andere Unternehmen zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen oder ihre Geschäftsführung zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 380/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 47155 eingetragenen Becker Garten- und Landschaftsbau GmbH, Höffer Weg 10 a, 51519 Odenthal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Becker, Höffer Weg 10 a, 51519 Odenthal

ist am 27.05.2026 bei Gericht die Anzeige des vorläufigen Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

70a IN 380/25
Amtsgericht Köln, 28.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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