Forderungsprüfung
becker.designportal Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Gröbenzell
Das Amtsgericht München hat zur becker.designportal Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.08.2026, Aktenzeichen 1500 IN 159/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 159/23
- Registerbezug
- München, HRB 176174
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.08.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
1500 IN 159/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
becker.designportal Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Bussardstraße 73, 82194 Gröbenzell, vertreten durch die Geschäftsführerin Becker Wiebke
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 176174
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10-12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
becker.designportal Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Bussardstraße 73, 82194 Gröbenzell, vertreten durch die Geschäftsführerin Becker Wiebke
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 176174
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10-12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.08.2026