Sicherungsmaßnahme

be.spoke construction management GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur be.spoke construction management GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.07.2026, Aktenzeichen 810 IN 681/26 Be-33-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 681/26 Be-33-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 124593
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
15.07.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die unabhängige Beratung und Planung auf dem Gebiet des Ingenieurwesens im Bereich der Projektsteuerung und der Architekturplanung mit dem Schwerpunkt Baumanagement sowie Construction Management für Hochbauten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 681/26 Be-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der be.spoke construction management GmbH, Senckenberganlage 19, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124593), vertr. d.: 1. Michaela Artus-Kraft, Landgraf-Philipp-Str. 11, 60431 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), 2. Jörg Kraft, Landgraf-Philipp-Straße 11, 60431 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 24.06.2026 um 16:35 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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