Forderungsprüfung

BDM GmbH

Frickenhausen

Das Amtsgericht Esslingen am Neckar hat zur BDM GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2025, Aktenzeichen 15 IN 639/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
15 IN 639/23
Registerbezug
Stuttgart, HRB 752413
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
23.10.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

15 IN 639/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BDM GmbH, Florianweg 9, 72636 Frickenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Andre Teumer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 752413
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 25.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 22.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Aufhebung des Verfahrens
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme