Forderungsprüfung
BB-ENTERTAINIA GmbH
Bebra
Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat zur BB-ENTERTAINIA GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 11 IN 42/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bad Hersfeld
- Aktenzeichen
- 11 IN 42/25
- Registerbezug
- Bad Hersfeld, HRB 2972
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 30.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Verleih und Verkauf von Veranstaltungstechnik und Messetechnik, Messestandsystemen, Messemobiliar, Bühnen, Gastrobedarf, Dekorationsartikeln. Des Weiteren - Messebau, Standbau, Bühnenbau und technische Betreuung von Veranstaltungstechnik - Durchführung und Organisation und Promotion von Veranstaltungen - Management und Vermittlung von Künstlern - das Betreiben von Tonträger- Labels und Musikve …
Termine und Fristen
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- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
11 IN 42/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB-ENTERTAINIA GmbH, Rathausstraße 7, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRB 2972), vertr. d.: Matthias Bähr, Im Wolfsgartenfeld 17, 13437 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 30.09.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 30.09.2026