Vergütungsfestsetzung
BAY-Schnellrestaurant GmbH & Co. KG
Paderborn
Das Amtsgericht Paderborn hat zur BAY-Schnellrestaurant GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.07.2026, Aktenzeichen 2 IN 247/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 247/21
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 6406
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.07.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 247/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 6406 eingetragenen BAY-Schnellrestaurant GmbH & Co. KG, Husenerstraße 121, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene BAY-Verwaltungs GmbH, Husenerstraße 121, 33100 Paderborn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ercan Alma, Hofmarkstraße 7, 93333 Neustadt a.d.Donau,
wurde die Schlussrechnung eingereicht, so dass mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung stattfindet. Es steht laut Schlussrechnung ein Bestand in Höhe von € 48.187,18 zur Verfügung. Dieser Bestand vermindert sich noch um die festzusetzende Verwaltervergütung nebst Auslagen sowie restierende Gerichtskosten. Auf die angemeldeten und anerkannten Forderungen der Gläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von € 214.952,46 wird eine Quote in Höhe von ca. 3,71 % gezahlt werden. Das Verteilungsverzeichnis gemäß § 188 InsO liegt zur Einsicht der Beteiligten beim Amtsgericht Paderborn, Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, aus.
Bisher unbekannte Massegläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung bei dem Insolvenzverwalter zu melden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, werden auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 194 InsO verwiesen, für Sonderrechtsgläubiger gilt der Hinweis auf §§ 190,191 InsO.
2 IN 247/21
Amtsgericht Paderborn, 10.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 6406 eingetragenen BAY-Schnellrestaurant GmbH & Co. KG, Husenerstraße 121, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene BAY-Verwaltungs GmbH, Husenerstraße 121, 33100 Paderborn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ercan Alma, Hofmarkstraße 7, 93333 Neustadt a.d.Donau,
wurde die Schlussrechnung eingereicht, so dass mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung stattfindet. Es steht laut Schlussrechnung ein Bestand in Höhe von € 48.187,18 zur Verfügung. Dieser Bestand vermindert sich noch um die festzusetzende Verwaltervergütung nebst Auslagen sowie restierende Gerichtskosten. Auf die angemeldeten und anerkannten Forderungen der Gläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von € 214.952,46 wird eine Quote in Höhe von ca. 3,71 % gezahlt werden. Das Verteilungsverzeichnis gemäß § 188 InsO liegt zur Einsicht der Beteiligten beim Amtsgericht Paderborn, Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, aus.
Bisher unbekannte Massegläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung bei dem Insolvenzverwalter zu melden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, werden auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 194 InsO verwiesen, für Sonderrechtsgläubiger gilt der Hinweis auf §§ 190,191 InsO.
2 IN 247/21
Amtsgericht Paderborn, 10.07.2026