Forderungsprüfung
Bauunternehmen Hauke Geiken GmbH
Osteel
Das Amtsgericht Aurich hat zur Bauunternehmen Hauke Geiken GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen 9 IN 56/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 56/23
- Registerbezug
- Aurich, HRB 204972
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 02.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
9 IN 56/23: In dem Insolvenzverfahren Bauunternehmen Hauke Geiken GmbH, Wirdeweg 33a, 26529 Osteel (AG Aurich, HRB 204972), vertr. d.: Alfred Grünhoff (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und schriftlicher Termin zur
-Erörterung der Schlussrechnung
-Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
-Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
-Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
bestimmt auf: 04.11.2026
Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Statthafter Rechtsbehelf: Erinnerung
Einzulegen: Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich
Form: Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen Erinnerung) eingelegt wird. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt.
Frist: Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 01.10.2026
-Erörterung der Schlussrechnung
-Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
-Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
-Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
bestimmt auf: 04.11.2026
Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Statthafter Rechtsbehelf: Erinnerung
Einzulegen: Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich
Form: Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen Erinnerung) eingelegt wird. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt.
Frist: Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 01.10.2026