Sicherungsmaßnahme

Bautenschutz Bäcker GmbH

Wesseling

Das Amtsgericht Köln hat zur Bautenschutz Bäcker GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.02.2026, Aktenzeichen 70a IN 29/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 29/26
Registerbezug
Köln, HRB 96183
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
11.02.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Sebastian Schmidt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 29/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 96183 eingetragenen Bautenschutz Bäcker GmbH, Gartenstraße 5, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christof Fritz Bäcker, Gartenstr. 5, 50389 Wesseling

Geschäftszweig: die Durchführung von Bautenschutz, die Vermietung und Verpachtung von Werkzeugen, Baumaschinen und Kraftfahrzeugen einschließlich Kleintransportern und LKW' s bis 7,5 Tonnen

ist am 11.02.2026, um 10:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Schmidt, Kaiserstraße 48 a, 50321 Brühl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70a IN 29/26
Amtsgericht Köln, 11.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme