Sicherungsmaßnahme
Bautechnik Özkul GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Bautechnik Özkul GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.02.2026, Aktenzeichen 70a IN 62/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 62/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 90472
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Jörg Gollnick
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 62/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 90472 eingetragenen Bautechnik Özkul GmbH, Lerchenspornweg 31, 50765 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Osman Özkul, Lerchenspornweg 31, 50765 Köln
Geschäftszweig: die Ausführung von Baunebenarbeiten, insbesondere Bautenschutz und Versiegelungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte.
ist am 26.02.2026, um 14:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 62/26
Amtsgericht Köln, 26.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 90472 eingetragenen Bautechnik Özkul GmbH, Lerchenspornweg 31, 50765 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Osman Özkul, Lerchenspornweg 31, 50765 Köln
Geschäftszweig: die Ausführung von Baunebenarbeiten, insbesondere Bautenschutz und Versiegelungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte.
ist am 26.02.2026, um 14:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 62/26
Amtsgericht Köln, 26.02.2026