Forderungsprüfung
Bautec Exclusiv GmbH & Co.KG
Landstuhl
Das Amtsgericht Zweibrücken hat zur Bautec Exclusiv GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 1 IN 64/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Zweibrücken
- Aktenzeichen
- 1 IN 64/22
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRA 30562
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 09.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
1 IN 64/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bautec Exclusiv GmbH & Co.KG, Hauptstr. 1, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRA 30562), vertr. d.: Joshua-Hollis Takvorian, Kettelerstr. 45, 67663 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 07.09.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 07.09.2026