Forderungsprüfung
Bauschlosserei Rühmer UG (haftungsbeschränkt)
Bad Freienwalde
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat zur Bauschlosserei Rühmer UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.01.2026, Aktenzeichen 3 IN 153/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 153/24
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 19753 FF
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 05.01.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Firma Bauschlosserei Rühmer UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 19753 FF), Schloßstraße 17, 16259 Bad Freienwalde, eingetragener Sitz: Bad Freienwalde (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Malitz, OT Metzdorf, Lindenstraße 6, 16269 Bad Freienwalde wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 12.02.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 153/24
Frankfurt (Oder), 30. Dezember 2025
Firma Bauschlosserei Rühmer UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 19753 FF), Schloßstraße 17, 16259 Bad Freienwalde, eingetragener Sitz: Bad Freienwalde (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Malitz, OT Metzdorf, Lindenstraße 6, 16269 Bad Freienwalde wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 12.02.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 153/24
Frankfurt (Oder), 30. Dezember 2025