Sicherungsmaßnahme
Baumert & Dabergotz GmbH
Magdeburg
Das Amtsgericht Magdeburg hat zur Baumert & Dabergotz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.03.2026, Aktenzeichen 340 IN 46/26 (371).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 46/26 (371)
- Registerbezug
- Stendal, HRB 36897
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 06.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
340 IN 46/26 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Baumert & Dabergotz GmbH, Breiter Weg 232 A, 39104 Magdeburg, Kühler-, Behälter- und Apparatebau, Fabrikation, Verarbeitung und Herstellung von Kühlern und Behältern mit allen dazu gehörigen Nebenarbeiten sowie Durchführung der damit verbundenen Hilfsgeschäfte, artverwandte Arbeiten und Fertigung, Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. (AG Stendal, HRB 36897), vertr. d.: Lars Oliver Buschowski, Tossumer Weg 10, 31141 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist am 06.03.2026 um 09:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Moritz Sponagel, c/o Dr. Sponagel Rechtsanwälte & Rechtsanwältinnen, Sponholzstraße 11, 12159 Berlin, Tel.: 030 26397660, Fax: 030 263976629, E-Mail: berlin@sponagel-recht.de, Internet: www.sponagel-recht.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 06.03.2026
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Moritz Sponagel, c/o Dr. Sponagel Rechtsanwälte & Rechtsanwältinnen, Sponholzstraße 11, 12159 Berlin, Tel.: 030 26397660, Fax: 030 263976629, E-Mail: berlin@sponagel-recht.de, Internet: www.sponagel-recht.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 06.03.2026