Sicherungsmaßnahme

Baumberger Gala-Bau Barbara Maas UG (haftungsbeschränkt)

Schöppingen

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Baumberger Gala-Bau Barbara Maas UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.05.2026, Aktenzeichen 75 IN 22/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
75 IN 22/26
Registerbezug
Coesfeld, HRB 11741
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
22.05.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Lukas Kahl

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 22/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11741 eingetragenen Baumberger Gala-Bau Barbara Maas UG (haftungsbeschränkt), Meisenstraße 9, 48624 Schöppingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Barbara Maas, Meisenstraße 9, 48624 Schöppingen

ist am 22.05.2026, um 10:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Lukas Kahl, Heuerlandstraße 33, 48565 Steinfurt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

75 IN 22/26
Amtsgericht Münster, 22.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme