Insolvenzbekanntmachung
Baugenossenschaft Franken eG
Cadolzburg
Das Amtsgericht Fürth hat zur Baugenossenschaft Franken eG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2026, Aktenzeichen IN 438/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 438/26
- Registerbezug
- Fürth, GNR 292
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 23.10.2026
- Rechtsform
- eG
Veröffentlichungstext
IN 438/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Baugenossenschaft Franken eG, Schwadermühlstraße 3, 90556 Cadolzburg, vertreten
durch den Vorstand Dr. Krah Wilfried
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: GnR 292
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Knapp Restructuring Law, Engelsgasse 2 a, 61350 Bad Homburg
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Dienstag, 17.11.2026, 10:00 Uhr, 2. OG, Bäu-
menstraße 28, Fürth, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
- „Ich beantrage die Genehmigung des Kaufvertrages mit der MoCADO Studio
Projektentwicklungsgesellschaft mbH vom 01.09.2026, mit welchem das
bewegliche Anlagevermögen sowie das immaterielle Vermögen der Schuld-
nerin, mithin der Geschäftsbetrieb im Ganzen, zu einem Gesamtkaufpreis in
Höhe von 100.000,00 € veräußert wurden.“
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt,
§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 23.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Baugenossenschaft Franken eG, Schwadermühlstraße 3, 90556 Cadolzburg, vertreten
durch den Vorstand Dr. Krah Wilfried
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: GnR 292
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Knapp Restructuring Law, Engelsgasse 2 a, 61350 Bad Homburg
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Dienstag, 17.11.2026, 10:00 Uhr, 2. OG, Bäu-
menstraße 28, Fürth, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
- „Ich beantrage die Genehmigung des Kaufvertrages mit der MoCADO Studio
Projektentwicklungsgesellschaft mbH vom 01.09.2026, mit welchem das
bewegliche Anlagevermögen sowie das immaterielle Vermögen der Schuld-
nerin, mithin der Geschäftsbetrieb im Ganzen, zu einem Gesamtkaufpreis in
Höhe von 100.000,00 € veräußert wurden.“
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt,
§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 23.10.2026