Forderungsprüfung

Bauer GmbH

Simmozheim

Das Amtsgericht Tübingen hat zur Bauer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 21 IN 262/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Tübingen
Aktenzeichen
21 IN 262/24
Registerbezug
Stuttgart, HRB 330846
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
12.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1990
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Abbruch- bzw. Rückbauarbeiten an Industrie- und Wohngebäuden, Demontagen, Kontaminationsarbeiten, Asbest- und Brandsanierungen jeder Art. Das Recyceln von Bauschutt, das Ausheben von Baugruben sowie die Durchführung von Transporte.

Veröffentlichungstext

21 IN 262/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bauer GmbH, Talstraße 4/1, 75397 Simmozheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Ingrid Bauer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 330846
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hopp & Kollegen, Stadtgrabenstraße 25, 71032 Böblingen, Gz.: Ho/Ka 35/24

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 16.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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