Forderungsprüfung
bauconn GmbH
Offenbach am Main
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur bauconn GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.03.2025, Aktenzeichen 8 IN 87/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 87/24
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 42790
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 14.03.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
8 IN 87/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bauconn GmbH, ehemals: Bernardstraße 65, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 42790), vertr. d.: Slavko Josic, Am Borsdorfer 58, 60435 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 16.05.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.03.2025
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 16.05.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.03.2025