Forderungsprüfung
bauArt Planen & Bauen GmbH
Oberhaching
Das Amtsgericht München hat zur bauArt Planen & Bauen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 1501 IN 403/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 403/23
- Registerbezug
- München, HRB 222345
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 30.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1501 IN 403/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
bauArt Planen & Bauen GmbH, Kirchplatz 1, 82041 Oberhaching, vertreten durch die Geschäftsführerin Neely Doris
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 222345
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
bauArt Planen & Bauen GmbH, Kirchplatz 1, 82041 Oberhaching, vertreten durch die Geschäftsführerin Neely Doris
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 222345
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.09.2026