Forderungsprüfung
Bau GmbH Manthei & Berger
Stralsund
Das Amtsgericht Stralsund hat zur Bau GmbH Manthei & Berger eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.05.2026, Aktenzeichen 91 IN 330/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Stralsund
- Aktenzeichen
- 91 IN 330/20
- Registerbezug
- Stralsund, HRB 5410
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 13.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
91 IN 330/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bau GmbH Manthei & Berger, An den Bleichen 6, 18435 Stralsund, vertreten durch die Geschäftsführerin Marina Berger
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 5410
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 20.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 29.06.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 04.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bau GmbH Manthei & Berger, An den Bleichen 6, 18435 Stralsund, vertreten durch die Geschäftsführerin Marina Berger
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 5410
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 20.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 29.06.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 04.05.2026