Forderungsprüfung
Bau-Design-Rems GmbH
Lichtenwald
Das Amtsgericht Esslingen am Neckar hat zur Bau-Design-Rems GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 13 IN 511/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 13 IN 511/24
- Registerbezug
- Ulm, HRB 737754
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 07.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Fertighausbau, der Einbau, Umbau und die Reparatur von Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen einschl. der Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien, Gebäudesanierungen und -umbau, Elektrotechnik und Elektroinstallation, Fenster- und Türeneinbau, Kältetechnik und Außenanlagen, die Beratung in diesen Bereichen und der Handel mit Baumaterialien. Der Erwerb und die Weiterveräußerung von …
Veröffentlichungstext
13 IN 511/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bau-Design-Rems GmbH, Am freien Feld 4, 73669 Lichtenwald, vertreten durch den Geschäftsführer Wolf Kunze
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 737754
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Maier Rechtsanwälte, Epplestraße 23, 70597 Stuttgart
Gegenstand des Unternehmens: Fertighausbau, Einbau, Umbau und die Reparatur von Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen einschließlich der Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien, Gebäudesanierungen und -umbau, Elektrotechnik und Elektroinstallation, Fenster- und Türeneinbau, Kältetechnik und Außenanlagen, Beratung in diesen Bereichen und Handel mit Baumaterialien. Der Erwerb und die Weiterveräußerung von Immobilien sowie der An- und Verkauf von Grundstücken gem. § 34c GewO. Planungen jeglicher Art für die Immobilien im Bereich Neubau und Sanierung.
1. Die Prüfung der bis 12.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10-18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 06.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bau-Design-Rems GmbH, Am freien Feld 4, 73669 Lichtenwald, vertreten durch den Geschäftsführer Wolf Kunze
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 737754
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Maier Rechtsanwälte, Epplestraße 23, 70597 Stuttgart
Gegenstand des Unternehmens: Fertighausbau, Einbau, Umbau und die Reparatur von Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen einschließlich der Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien, Gebäudesanierungen und -umbau, Elektrotechnik und Elektroinstallation, Fenster- und Türeneinbau, Kältetechnik und Außenanlagen, Beratung in diesen Bereichen und Handel mit Baumaterialien. Der Erwerb und die Weiterveräußerung von Immobilien sowie der An- und Verkauf von Grundstücken gem. § 34c GewO. Planungen jeglicher Art für die Immobilien im Bereich Neubau und Sanierung.
1. Die Prüfung der bis 12.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10-18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 06.10.2026