Sicherungsmaßnahme
BaTu Service GmbH
Wuppertal
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur BaTu Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.09.2025, Aktenzeichen 506 IN 30/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 506 IN 30/25
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 31821
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Ulrike Schraad
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 30/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31821 eingetragenen BaTu Service GmbH, Fuchsstr. 28, 42285 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sevil Secilmis, Oberer Grifflenberg 82, 42119 Wuppertal
ist am 11.09.2025, um 11:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Ulrike Schraad, Turmhof 15, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
506 IN 30/25
Amtsgericht Wuppertal, 11.09.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31821 eingetragenen BaTu Service GmbH, Fuchsstr. 28, 42285 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sevil Secilmis, Oberer Grifflenberg 82, 42119 Wuppertal
ist am 11.09.2025, um 11:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Ulrike Schraad, Turmhof 15, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
506 IN 30/25
Amtsgericht Wuppertal, 11.09.2025